12. FREIBURGER BRANDSCHUTZTAG
„Brandschutz im Bestand und in denkmalgeschützten Gebäuden“
Der Bestandsschutz für bauliche Anlagen gilt im Brandschutz nur eingeschränkt. Behörden können bei baulichen Veränderungen oder nach einer Brandverhütungsschau Anpassungen verlangen. Es ist fraglich, ob und wann Eigentümer selbst Maßnahmen ergreifen müssen, wenn ihr Gebäude nicht den aktuellen Brandschutzanforderungen entspricht.
Individuell angepasste Konzepte und innovative Lösungen sind notwendig, um sowohl den Schutz der Nutzer als auch den Erhalt der historischen Substanz zu gewährleisten. Die Herausforderung hierbei ist es, die Bauordnungen der Länder und somit die Mindestanforderungen im Bereich Brandschutz sowie die Einschränkung baulicher Veränderungen im Denkmalschutz in Einklang zu bringen.
Nebenbei erleben wir einen Wandel der Gesellschaft, die es verlangt, Gebäude zu erhalten und umzunutzen. Die Maßnahmen, welche für den Brandschutz im Bestand ergriffen werden müssen, sind häufig komplexer als bei Neubauten, da bestehende Strukturen und Nutzungen berücksichtigt werden müssen. Auch hierbei spielen die Bauordnungen der Länder, die Sonderbauverordnungen sowie etliche Normen eine elementare Rolle.
In vielen Fällen müssen Kompromisse nach Vorschrift zwischen optimalem Brandschutz und baulichen Gegebenheiten getroffen werden. Aufgrund dessen ist das Zusammenspiel zwischen Architekten, Ingenieuren, Fachplanern, Brandschutzexperten und Behörden ein wichtiger Faktor, um eine Lösung zu erzielen.
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